Energie effizient nutzen – in Gebäuden

  • Energieausweis und Gutachten

  • Sanierungsscheck mehrgeschossiger Wohnbau 2023-2024

  • Thermische Sanierung von Gebäuden – Bauphysik

  • Förderungen – Sanierungsscheck

  • Gebäudezertifizierung nach ÖGNI und DGNB – Nachhaltige Gebäude

  • EU-Taxonomie und Agenda 2030

Wir berechnen und erstellen Energieausweise sowie Ihre bauphysikalischen Unterlagen für die Baueinreichung und Gutachten zu bauphysikalischen Fragestellungen, wie beispielsweise Dampfdiffusion, Kondensatbildung, Schimmelbildung und Wärmebrücken.

Für insgesamt mehr als 3 Mio.m² Geschoßfläche – das sind etwa 1500 Gebäude – haben wir bereits Energieausweise berechnet und Sanierungsvorschläge ausgearbeitet.

Energieausweis Hotline: 0664 895 78 32

en2-Consulting erstellt seit dem Jahr 2008 Energieausweise und auch detaillierte Sanierungskonzepte für eine Vielzahl namhafter Immobilienunternehmen;  auch viele thermische Gebäudesanierungen wurden seit 2008 beratend begleitet.

Wozu brauche ich einen Energieausweis?

Nach der in Österreich umzusetzenden EU-Gebäuderichtlinie und dem daraus resultierenden Energieausweis-Vorlage-Gesetz benötigen Sie für die Baueinreichung einen Energieausweis.

Seit 1.1.2009 müssen Sie den Energieausweis auch bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Wohnungen, gewerblichen Objekten oder Büros vorlegen.Weiters stellt der Energieausweis die Basis für Förderungen im Rahmen der thermischen Sanierung von Gebäuden dar. Die Höhe der Förderung orientiert sich u.a. an der erzielten Verbesserung der Energiekennzahl des Gebäudes. Diese Energiekennzahl wird im Energieausweis abgebildet.

Was ist der Energieausweis? 

Energieausweis MusterDer Energieausweis gibt Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch eines Objektes und bezieht sich nur auf dessen Konstruktion, nicht jedoch auf die Nutzung.

Vergleichbar mit dem Typenschein eines Autos (Konstruktion, Motorleistung, etc.) beschreibt der Energieausweis u.a. die Bauweise und die Beheizung eines Objektes unter Normbedingungen – ähnlich dem Normverbrauch beim KFZ. Je nach Betriebsweise (Raumtemperatur, Lüftungsgewohnheiten, Personenanzahl, …) kann der errechnete Wert vom tatsächlichen abweichen. Durch die genormten Rahmenbedingungen sind diese errechneten Werte aber untereinander vergleichbar.

In den Energieausweis fließen Informationen über die Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und die eingesetzten Energieträger ein. 

Energieausweis Muster Seite 2

Neben diesen Detailinformationen enthält der Energieausweis auf der ersten Seite eine auch für Laien einfach erkennbare Klassifizierung – ähnlich der schon gebräuchlichen Klassifizierung bei Elektrogeräten.

Außerdem enthält der Energieausweis erste Vorschläge für Modernisierungen sowie für technisch umsetzbare Sanierungsmaßnahmen.

Erst in einem nächsten Schritt können dann wirtschaftliche Überlegungen und Berechnungen für ein detailliertes Sanierungskonzept folgen.

Was bringt mir der Energieausweis?

Für Sie als Immobilienunternehmen oder Eigentümer bietet der Energieausweis folgende Vorteile:

  • er gibt Auskunft über den technischen Stand eines Objektes
  • er gestattet den objektiven Vergleich von Objekten hinsichtlich Energiebedarf und Energieeffizienz
  • er sorgt damit für mehr Transparenz am Immobilienmarkt
  • er enthält Vorschläge für Modernisierungen und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen
  • er stellt einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz dar

Der Energieausweis darf nur von befugten und qualifizierten Personen und Unternehmen (Ingenieurbüros, Ziviltechniker u.a.) ausgestellt werden und enthält folgende Informationen:

  • Allgemeine Daten über das betreffende Gebäude (Gebäudeart, Gebäudezone, Baujahr, Adresse)
  • Klassifizierung des Gebäudes hinsichtlich Energieeffizienz von A++ (bester Wert) bis G (schlechtester Wert)
  • Daten des Erstellers und Gültigkeit (max. 10 Jahre)
  • Detaillierte Gebäudedaten und Klimadaten
  • Detaillierte Informationen über den Wärme- Kühl- und Energiebedarf
  • Ausführlicher technischer Bericht samt Anhang mit den Eingangsdaten und Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Was der Energieausweis nicht kann:

Der Energieausweis bildet einen durchschnittlichen Verbrauch auf Basis einer Vielzahl von Parametern und unter genormten Rahmenbedingungen ab.

Er erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Verbrauch, da dieser stark vom Nutzerverhalten abhängt (beispielsweise erhöht sich der Heizenergiebedarf pro 1°C höhere Raumtemperatur um ca. 5-7%, auch falsches Lüften ist oftmals Ursache für einen deutlich höheren Energieverbrauch).

Der Energieausweis als Basis für Förderungen
Thermische Sanierung von Gebäuden

Für Gebäude- und Wohnungsinhaber, aber auch für Mieter ist der Energieausweis im Rahmen der Beantragung von Förderungen wichtig. Bei nachgewiesenen Mindesteinsparungen durch eine thermische Sanierung können entsprechende Fördermittel gewährt werden.

Das Ziel der unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen (z.B. Sanierungsscheck) ist es, durch einen geringeren Energieverbrauch zur Reduktion von Luftschadstoffen und CO2 und damit zur Verbesserung der Umweltsituation beizutragen. Der zusätzliche Effekt für die Nutzerinnen und Nutzer ist die höhere Energieeffizienz und damit eine beträchtliche Verringerung der Heizkosten.

Hausansicht

Sanierter mehrgeschossiger Wohnbau mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoß

Je nach Bundesland sowie Nutzung der Immobilie kommen verschiedene Fördermodelle zum Tragen und können teilweise auch mit Bundesförderungen kombiniert werden.

Aber auch für Gewerbe- und Industriebetriebe können Förderungen beantragt werden. Gerne informieren wir Sie über diese Fördermöglichkeiten und erstellen für Sie die dazu erforderlichen Unterlagen.

Energieausweisvorlagegesetz – EAVG 2012

Am 1. Dezember 2012 ist das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft getreten, das die Basis für die Erstellung und die Vorlagepflicht von Energieausweisen darstellt.

Die wesentlichsten Neuerungen gegenüber dem alten EAVG sind:

Verpflichtung zur Angabe von Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) in Immobilieninseraten

Verwaltungsstrafe bis zu € 1.450,- bei Nichtvorliegen eines Energieausweises

Gebäudezertifizierung nach ÖGNI und DGNB – Green- und Blue-Building Zetifikate

Wir sind eingetragene und geprüfte Auditoren nach ÖGNI /DGNB und begleiten Ihr Immobilienprojekt vom ersten Planungsansatz über Detailplanung und die Errichtung bis hin zur Abnahme des Gebäudes und übermitteln die erforderliche Dokumentation an die Zertifizierungskommission.

Wir unterstützen Bauherren und Planer bei der Entwicklung nachhaltiger Gebäude und der Erreichung einer Zertifizierung in Platin, Gold und Silber.

EU-Taxonomie und Agenda 2030

Als geprüfter „EU-Taxonomy Advisor approved by ÖGNI“ übernehmen wir die Bewertung Ihrer Liegenschaften und Gebäudeportfolios hinsichtlich Nachhaltigkeit in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 sowie der Agenda 2030 der UN

Weiterführende Links

Umweltförderungen Gebäude 2023-2024 für Gewerbe

Thermische Gebäudesanierung – Umfassende Sanierung

Umweltförderungen Gebäude 2023-2024 für Private

Sanierungsscheck mehrgeschossiger Wohnbau 2023-2024

Raus aus Öl und Gas mehrgeschossiger Wohnbau

Energieausweis-Vorlage-Gesetz im Volltext

Die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

Gebä