Förderungen

Der Energieausweis als Basis für Förderungen
Thermische Sanierung von Gebäuden – Der Sanierungsscheck 2018

Für Gebäude- und Wohnungsinhaber, aber auch für Mieter ist der Energieausweis im Rahmen der Beantragung von Förderungen wichtig. Bei nachgewiesenen Mindesteinsparungen durch eine thermische Sanierung können entsprechende Fördermittel gewährt werden.
Das Ziel der unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen (z.B. Sanierungsscheck) ist es, durch einen geringeren Energieverbrauch zur Reduktion von Luftschadstoffen und CO2 und damit zur Verbesserung der Umweltsituation beizutragen. Der zusätzliche Effekt für die Nutzerinnen und Nutzer ist die höhere Energieeffizienz und damit eine beträchtliche Verringerung der Heizkosten.

Je nach Bundesland sowie Nutzung der Immobilie kommen verschiedene Fördermodelle zum Tragen und können teilweise auch mit Bundesförderungen (derzeit z.B. mit dem Sanierungsscheck 2018) kombiniert werden.

Aber auch für Private (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehfamilienhäuser) können Förderungen über die Kommunalkredit beantragt werden.

Gerne informieren wir Sie über diese Fördermöglichkeiten und erstellen für Sie die dazu erforderlichen Unterlagen (Förderansuchen und –anträge, technische Nachweise, etc.).